Am 27. November 2020 trat die „Rechtsverordnung“ in Kraft.
„ In allen für den Publikumsverkehr geöffneten Verkaufsstellen des Einzelhandels, Betrieben oder Einrichtungen nach den Absätzen 1, 3 und 4 müssen die anwesenden Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen; …“
(Teil 3 Verkaufsstätten des Einzelhandels, Übernachtungsangebote, Spielplätze, touristische Omnibusreisen und besondere Gewerbe § 8 Vorübergehende Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels, Absatz 5).
Anfangs gab es diese Mund-Nasen-Bedeckungen nicht – oder zumindest nicht in ausreichender Menge – zu kaufen, da war Eigeninitiative gefragt – und etwas Kreativität. Wer sich trotz des inzwischen großen Angebots trotzdem frei entfalten und einen Mund-Nasenschutz mit individuellem Stil selbst anfertigen möchte, kann sich an den folgenden Anleitungen orientieren.
Mittlerweile gibt es verschiedene Anleitungen, diese Mund-Nasen-Bedeckungen wahlweise zu falten (ab Minute 0:27), zu basteln oder zu nähen. Einfach in die Google-Suchmaschine „Mundschutz selber machen“ eingeben und sich inspirieren lassen.
Die Bedeckung von Mund und Nase sollen die Verbreitung des Virus eindämmen, stellen manche aber vor große Probleme, z. B. Menschen mit eingeschränkter Hörfähigkeit: Wenn der Mund bedeckt ist, können sien icht mehr von den Lippen ablesen. Mittlerweile wurde auch hier Abhilfe geschaffen, eine Übersicht Anbieter durchsichtiger Masken finden Sie auf dieser Webseite.
Der richtige – und somit sichere Umgang – mit dem neuen Accessoire wird auf dieser Schautafel demonstriert.
Text: Birgit Gärtner